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Nationale , das

Personaldaten


Art des Eintrag: Substantiv

Kategorie: Zwischenmenschliches, Amts- und Juristensprache

Erstellt am: 12.06.2008

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Kommentar am 12.06.2008


Kommentar am 13.06.2008
Gibt es schon!

Kommentar am 13.06.2008
Als Formular: 'Kleines' und 'großes' Nationale Ersteres enthält nur Namen und Geburtsdaten, das Letztere auch Beruf, Anschrift, Tel.-Nr. u.a. Duden gibt ja 2 Bedeutungen für das Wort der österr. Amtssprache an: 1. Angaben zur Person, Personalangaben ("das Nationale aufnehmen") 2. Formular; Fragebogen für Angaben zur Person

Kommentar am 16.04.2013
Über ein (NiA ) in Polizei-/Gerichtsschriftstücken hinter dem Namen eines Zeugen hab ich grad gerätselt: "Nationale im Akt" ist gemeint, dort sind die "Generalien" (Angaben) zur Person zu finden.

Kommentar am 16.04.2013
Aus der Biographie eines der kuriosesten Österreicher, Leopold Weiss, der zu Muhammad Asad wurde:

»Das erste von insgesamt drei Nationalen, die Leopold Weiss als ordentlichen Hörer der philosophischen Fakultät der Universität Wien ausweisen, ist das des Wintersemesters 1918/19. Bei den Personaldaten des ersten Nationales ist als Staatsbürgerschaft „österreichisch", in den beiden weiteren „deutschösterreichisch“ eingetragen. Anm. 193: Das Nationale enthält neben Personalien des Studierenden ein „Verzeichnis der Vorlesungen, welche der Studierende zu hören beabsichtigt". Es wurde vom Studierenden jeweils am Beginn des Semesters ausgefüllt«
Günter Windhager, Leopold Weiss alias Muhammad Asad - von Galizien nach Arabien 1900-1927, Dipl.Arbeit Univ. Wien, Böhlau, Wien 2000 S. 66:http://tinyurl.com/c6sdhgj


Kommentar am 17.04.2013
Frage an Koschutnig: Kann man im gegebenen Beispiel
das "Nationale" mit dem "Heimatschein" in Zusammenhang bringen?

Kommentar am 17.04.2013
Das Nationale ist nur ein Personaldatenblatt, das z.B. jeder Student auszufüllen hatte, z.B. finden sich im "Gedenkbuch für die Opfer des Natonalsozialismus an der Universität Wien 1938"
»all jene Studierenden des Wintersemesters 1937/38 und des Sommersemesters 1938, die im Nationale (Inskriptionsschein) in den Rubriken "Religion, Ritus, Konfession", "Muttersprache" oder "Volkszugehörigkeit" einen Eintrag gemacht haben, der den Rückschluss zuließ, dass sie im Nationalsozialismus als Jüdinnen und Juden gegolten hatten. Von ihnen war niemand mehr im Wintersemester 1938/39 inskribiert. Weiters wurden alle Studierenden aufgenommen, die sich zwar im Nationale nicht selbst als "jüdisch" definierten, über die aber in anderen Quellen, meist Akten im Wiener Universitätsarchiv, verzeichnet ist, dass sie als Jüdinnen oder Juden betrachtet worden waren .« Heimatschein aber war eine Urkunde, aufgrund deren die Staatsangehörigkeit festgestellt werden konnte.«
[http://gedenkbuch.univie.ac.at/index.php?id=429]

"Die Nationale 1938 – 1945" nennt sich z.B. eine "Forschungsarbeit" einer Sibylle Amber, und darin heißt es: » Im Formular " Nationale" selbst, und zwar auf der ersten Seite, wurden die Inskribierenden nach ihren Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Heimatzuständigkeit, Volkszugehörigkeit, Religionsbekenntnis, Konfession oder Ritus, Vater oder Vormund, und ihrer Position im öffentlichen Dienst befragt «. (Sybille Amber, "Die Nationale 1938 – 1945", GRIN, BoD, 2004 S.2 )
Heutzutage nimmt z.B. ein österr. Polizist "das Nationale" eines jeden Zeugen auf, und der kann ein schwarzer Tiroler aus Brixen im Thale oder eine schwarzer Afrikaner aus Simbabwe sein. Der Heimatschein hingegen - mit ähnl. Angaben - ist eine Urkunde, die (dzt.noch in der Schweiz) von der Heimatgemeinde ausgestellt wird, wenn er auch offiziell einen andern Namen hat.

In der k.k. Monarchie hatte der Heimatschein, dem „das Siegel der Gemeinde aufzudrücken" war, „die Bestättigung [sic!] von Seite der Gemeinden, daß der Person, welcher er verabfolgt wird, das Heimatrecht (Zuständigket) sammt den daraus entspringenden Rechten in der entsprechenden Gemeinde zustehe”. Er hatte auch die Funktion eines Reisedokumentes im Inland und war erforderlich für die Ausstellung eines Reisepasses fürs Ausland oder eines Wanderbuches.
Wunderschön findet sich alles über den k.k. Heimatschein in
Friedrich Swieceny; „Das Heimatrecht in den k. k. österreich. Kronländern mit constituirten Ortsgemeinden” , F. Manz, Wien 1855, S. 35 - hier komplett (Google book): [http://tinyurl.com/d3gxn9f]
Ein Formular des Heimatscheins ist hier: [http://tinyurl.com/d2qqjur] Die österr. "Heimatrechtsgesetznovelle" 1928 verpflichtete die Gemeinden, ein Verzeichnis ihrer Heimatberechtigten, die "Heimatrolle", zu führen, in der die Personenstandsdaten, der Beruf, der Wohnort, die Abstammung sowie die Begründung bzw. der Erwerb des Heimatrechts enthalten waren.
Da alle Bundesbürger ein Heimatrecht besaßen, bildete die Heimatrolle zugleich eine Evidenz der österr. Staatsbürger. Aufgrund eines "Auszugs aus der Heimatrolle" oder eines Heimatscheines erhielt man später einen "Staatsbürgerschaftsnachweis". s. [http://tinyurl.com/bunb6zc]
Das 1939 abgeschaffte "Heimatrecht" wurde ja 1945 nicht wieder eingeführt (nach 1945 betrachteten die "Heimatvertriebenen" ihren BRD-Vertriebenenausweis sozusagen als "Heimatschein", mit dem sie ihr Rückkehrrecht bestätigt glaubten)

Kommentar am 20.04.2013
Danke - Koschutnig JoDo

Kommentar am 18.12.2016
Nationale.1841:
…welcher, nachdem er mich vom Kopfe bis zum Fuße pflichtschuldigst betrachtet, und mein Nationale gehörig aufgenommen hatte, mich beim Herrn Doktor anmeldete
Friedrich Hoppe, Magazin für Lachlustige., Wien 1841:http://tinyurl.com/z7b5m8w
Nationale 1900:
Ich sagte dem Commissär, dass ich eine polizeiliche Legitimationskarte mit Personsbeschreibung bei mir habe und es wohl genügt hätte, wenn der Wachmann mein Nationale aufgenommen hätte, worauf mich derCommissär bedeutete, ich möge mich ruhig verhalten.
Karl Kraus, Die Fackel (1900):http://tinyurl.com/gwrtb4g
Nationale immer noch:
Und da bin ich zum ersten Mal festgenommen worden, aber auf der „ Liesl " haben sie von uns allen, die unter 16 waren, nur die Nationale aufgenommen und uns laufenlassen
Siglinde Bolbecher, Erzählte Geschichte. Katholiken, Konservative, Legitimisten (1992):http://tinyurl.com/z85fchs


Kommentar am 18.02.2017
Originaleinträge jetzt auf dem laufenden Band deshalb negativ zu beurteilen, weil sie nach ihrer unbegreiflichen "Verbannung" wie über 150 andere meiner Einträge einen Ersatzeintrag erhielten, das ist - / hier bitte nach Belieben ein zutreffendes Wort aus der Alltags- oder aus der Psychiatrie-Fachsprache einsetzen/! - Mir fehlen die Worte!

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Nationale






Österreichisches Deutsch bezeichnet die in Österreich gebräuchlichen sprachlichen Besonderheiten der deutschen Sprache und ihres Wortschatzes in der hochdeutschen Schriftsprache. Davon zu unterscheiden sind die in Österreich genutzten bairischen und alemannischen Dialekte.
Teile des Wortschatzes der österreichischen Standardsprache sind, bedingt durch das bairische Dialektkontinuum, auch im angrenzenden Bayern geläufig.

Einige Begriffe und zahlreiche Besonderheiten der Aussprache entstammen den in Österreich verbreiteten Mundarten und regionalen Dialekten, viele andere wurden nicht-deutschsprachigen Kronländern der Monarchie entlehnt. Eine große Anzahl rechts- und verwaltungstechnischer Begriffe sowie grammatikalische Besonderheiten gehen auf das österreichische Amtsdeutsch im Habsburgerreich zurück.

Außerdem umfasst ein großer Teil des speziell österreichischen Wortschatzes den kulinarischen Bereich; manche dieser Ausdrücke sind durch Verträge mit der Europäischen Gemeinschaft geschützt, damit EU-Recht Österreich nicht zwingt, hier fremde deutschsprachige Begriffe zu verwenden.
Daneben gibt es in Österreich abseits der hochsprachlichen Standardvarietät noch verschiedene regionale Dialektformen, hier im Besonderen bairische und alemannische Dialekte. Diese werden in der Umgangssprache sehr stark genutzt, finden aber keinen direkten Niederschlag in der Schriftsprache.

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